Das Gegenteil von gut … ist gut gemeint

Der Landtag hat gestern das Kulturfördergesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Es war vom ersten Tag an ein Projekt der guten Absichten – und vielleicht schon von vornherein zu voll davon.

Es sollte die Kulturförderung in NRW regeln, Abläufe straffen, Transparenz wie Planungssicherheit erhöhen und für Kommunen mit klammen Kassen oder gar Nothaushalten sogar eine Art Freibetrag für Kulturausgaben schaffen. Um in diesen Städten und Gemeinden die kulturelle Grundversorgung zu erhalten, ohne dass die Finanzaufsicht reinredet. Für die Freie Szene und Projekte der Soziokultur wollte man nicht nur die hochkomplizierten Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfachen: Vor allem war geplant, in einem Jahr nicht verbrauchte Fördermittel künftig ins folgende übertragen zu können. Um Rücklagen zu haben, wenn der nächste Antrag mal wieder verspätet bewilligt wird.

Aus diesen und anderen hoch fliegenden Träumen für das Kulturfördergesetz ist nichts geworden – deswegen ist es aber nicht schlecht oder gar sinnlos, wie CDU und FDP im Landtag behaupten. Im Gegenteil: Es ist richtig und wichtig, die Kulturförderung im Land und aus Landesmitteln endlich auf ein gesetzliches Fundament zu stellen. Endlich zu regeln, was das Land fördert und warum. In ihrer Regierungszeit von 2005 bis 2010 hat die damalige CDU-FDP-Koalition den Kulturetat zwar kräftig erhöht, aber die Gutsherrenart, mit der ohne Gesamtkonzept oder Strategie Landesgelder mal hierhin und mal dorthin verteilt werden, hat sie nicht abgeschafft. Allein deshalb war ein Kulturfördergesetz überfällig – und ist übrigens bundesweit einmalig: In den anderen Ländern sieht es in dieser Frage nicht besser aus.

Aber es ist kein großer Wurf. Und das nicht nur wegen der geplatzten Träume vom kommunalen Schutzschirm oder weil Regierungschefin Kraft und ihr Finanzminister Walter-Borjans die ursprünglich fast 10 Millionen Euro, mit denen parallel zum Gesetz zusätzliche Spielräume für die Landeskultur entstehen sollten, längst wieder kassiert haben. Es gibt viele Macken – zwei Beispiele, exemplarisch:

Der Kulturförderplan, in dem künftig für eine ganze Legislaturperiode die konkreten Förderschwerpunkte einer Regierung fixiert werden sollen. Der erste dieser Pläne sollte bereits entstehen, während das Kulturfördergesetz selbst noch in der Beratung ist. Damit das Verfahren getestet und gegebenenfalls korrigiert werden kann. Von diesem Plan ist bislang nichts bekannt – das Gesetz ist aber schon durch den Landtag.

 

Oder Paragraph 19, der explizit die Landeskultureinrichtungen behandelt. Darin werden aber nur das Landesarchiv und die Landesbibliotheken namentlich erwähnt. Andere Kulturinstitutionen in vollständigem oder teilweisem Landesbesitz – unter anderem die Kunstsammlung, die Landestheater oder das Düsseldorfer Schauspielhaus – fehlen. In den Erläuterungen zum Gesetz heißt es dazu lapidar: „Es können Trägerschaften bzw. Beteiligungen hinzutreten, es können aber auch welche wegfallen.“ Na dann …

So könnte man nicht gerade endlos, aber doch noch ein, zwei Stunden weiter machen. Das „Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen“ – so der vollständige Titel – ist ein bunter Strauß bester Absichten geworden. Doch es gibt zu vieles, von dem man spätestens beim zweiten oder dritten Lesen sagen muss: Das ist nicht gut gemacht – es ist höchstens gut gemeint. Und es wäre nicht das erste Mal, das sich herausstellt: Das Gegenteil von gut … ist gut gemeint.

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Laudatio für einen Peter

Peter Pabst hat fast 30 Jahre für Pina Bausch Bühnenbilder erdacht und gemacht. Gestern hat die Stadt Wuppertal ihn mit dem alle zwei Jahre verliehenen von-der Heydt-Preis geehrt. Wim Wenders formulierte in seiner Laudatio, was keine Jury der Welt besser hätte sagen können. Nicht nur dem Preisträger …

Eine persönliche Hommage in 20 Punkten kündigte Wenders an und gleich mit, dass er sich trotzdem kurz fassen werde. Anschließend beschrieb der langjährige Bausch-Freund und Regisseur des erfolgreichen 3D-Films „PINA“ in Pabst einen Künstler und Mann, den er ganz offenkundig sehr ins Herz geschlossen hat. Seine Charakterisierungen reichten von „großzügig“ – als Künstler, Kollege und Mensch – über „heiter“ („wenn er durch die Tür kommt, bekomme ich gute Laune“) bis zu „pingelig“. Dieses Wort habe für ihn keine negative Konnotation, betonte Wenders: „Schönheit entsteht auch aus Genauigkeit“.

Im Zentrum der Lobrede – „schwierige Aufgabe: Loben ist ja gerade nicht so in Mode“ – stand aber ein Begriff, der heute nicht mehr oft fällt, wenn einer über einen anderen spricht. Wenders nannte Peter Pabst vor allem und in erster Linie einen „Menschenfreund“. Er sei zugewandt, er könne zuhören, und dazu brauche es auch die seltene Fähigkeit des Schweigenkönnens. Das Publikum war zwischenzeitlich ganz ergriffen, der solchermaßen geehrte Peter Pabst auch. Nicht umsonst fragte er in seiner anschließenden Dankesrede zuerst, wo denn nun all seine Schattenseiten geblieben seien; darüber könne er für künftige Gelegenheiten Auskunft erteilen.

Es war der Ton, den Wenders wie Pabst fanden, der diese Preisverleihung zu etwas angemessen Besonderem machte. Und dazu trug auch der gleichermaßen passende wie für einen Festakt ungewöhnliche Ort bei: In der Werkstatt der Wuppertaler Bühnen fehlte an diesem Sonntagmorgen nur der Soundtrack, meinte Pabst, die hier eigentlich übliche Geräuschkulisse aus Sägen, Hämmern, Schleifen, Stapeln. Er habe sich aber gewünscht, dass man zu diesem Anlass hierher komme, weil der Preis und der Entstehungsort der ausgezeichneten Arbeit so zueinander fänden.

Ein Weiteres tat der Ton des Wuppertaler Oberbürgermeisters: Peter Jung begann seine Begrüßung mit der Bemerkung, dass die Woche zwar gut begonnen habe – Planungsmittel fürs „Internationale Tanzzentrum Pina Bausch“ aus dem Bundeshaushalt – und mit dieser Feier auch versöhnlich ende; dazwischen hätten aber Stunden gelegen, auf die er lieber verzichtet hätte. Damit spielte er auf den überraschenden Abgang des von ihm höchstpersönlich installierten Opernintendanten Toshiyuki Kamioka zur Jahresmitte 2016 an, dessen Vertrag eigentlich bis sage und schreibe 2021 laufen sollte.

Den seit zehn Jahren sehr erfolgreichen und von Jung nahezu verehrten Generalmusikdirektor Kamioka hatte der OB in der Stadt halten wollen, indem er ihn gegen viele Widerstände zur laufenden Spielzeit zusätzlich noch zum Opernchef machte. Außenstehende Betrachter und fast alle Insider der Wuppertaler Kulturszene hatten dabei nicht nur ein schlechtes Gefühl, sie zeigten sich auch öffentlich überzeugt, dass das nicht gutgehen werde. Als Jung gestern mit deutlich ironischem Unterton sagte, dass „wie immer natürlich der OB an allem nicht nur Schuld, sondern – wie man in Wuppertal sage -, auch ‚inschuld‘ sei“, war das nicht nur der Versuch, die für ihn hochnotpeinliche Lage um die Städtischen Bühnen insgesamt mit einem kokett überzeichneten Eingeständnis zu überspielen: Wer Jung ein bisschen kennt, merkte, dass er sich das Scheitern der von ihm im Alleingang durchgesetzten Personalie zu einem gerüttelt Maß wohl tatsächlich selbst ankreidet.

Leider weiß man beim Wuppertaler Oberbürgermeister nie, ob kritische Selbsterkenntnis von Dauer ist und produktive Folgen hat. Vielleicht könnte Wim Wenders ihm aber ja seine Laudatio auf den Preisträger Peter Pabst einfach noch mal mailen, schließlich trug er sie vom iPad vor: An der dort viel gelobten Menschenfreundlichkeit mangelt es Peter Jung zwar vermutlich nicht – aber zumindest beim Zuhörenkönnen und bei der Genauigkeit („aus der Schönheit entsteht“) ist zumindest aus kulturpolitischer Sicht noch reichlich Luft nach oben.

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Das Trojanische Gesetz

Im nordrhein-westfälischen Landtag findet am Donnerstag eine Expertenanhörung zum geplanten Kulturfördergesetz statt. Kulturministerin Ute Schäfer preist die umfassende Neukonstruktion der Unterstützung von Kunst und Kultur unablässig als großen Wurf. Sie tut gut daran: An Krafts Kabinettstisch braucht die Kultur vor allem gute PR.

Im Antrag auf ein Kulturfördergesetz (KFG) von SPD und Grünen im Mai 2011 fand sich – verklausuliert als juristischer Prüfauftrag – eine spektakuläre Idee: Ein haushaltsrechtlich garantierter Sockelbetrag für Kulturausgaben der Städte. Pi mal Daumen um die drei Prozent des jeweiligen Gesamtetats wollten die rotgrünen Kulturpolitikern am liebsten festschreiben.

Ausgangspunkt der Überlegungen: In Nordrhein-Westfalen leisten die Kommunen rund 80 Prozent aller Kulturausgaben. Durch Strukturwandel und Finanzkrise sowie Misswirtschaft über Jahrzehnte ist der Verschuldungstacho vieler Städte zwischen Rhein, Ruhr und Lippe aber nicht nur am, sondern bereits weit hinterm Anschlag. In dieser Situation darf die formale Haushaltsaufsicht in den Regierungspräsidien für die – laut Gemeindeordnung – „freiwillige Leistung“ der Kulturförderung erst dann Geld genehmigen, wenn alle pflichtigen Aufgaben der Kommune finanziert sind. Das war und ist oft nicht machbar; mit teils dramatischen Folgen für Freie Szene und Einzelprojekte, aber auch für die Einrichtungen der öffentlicher Hand, also Bühnen und Bibliotheken, Museen und Musikschulen. Die „Sockel“-Idee sollte der lang ersehnte Befreiungsschlag für die Kulturfinanzierung in NRW werden – und der große Clou des KFG.

Davon ist im vorliegenden Entwurf keine Rede mehr. Von vornherein gab es – deswegen der Prüfauftrag – juristische Hürden, auch in der Verfassung. Sie zu umgehen wäre allem Anschein nach aber möglich gewesen, wenn die Landesregierung sich zu einer Änderung der Gemeindeordnung hätte durchringen können. Die soll gescheitert sein am Widerstand des Finanz- und vor allem des Innenministeriums, das in NRW auch fürs Kommunale zuständig ist. Auf den ersten Blick. Auf den zweiten wird schnell klar: Hätte die Ministerpräsidentin des Landes diese Änderung gewollt, hätte es sie auch gegeben – Hannelore Kraft wollte sie offenbar nicht. Den großen kulturpolitischen Wurf hat die Regierungschefin so höchstselbst verhindert.

Das Gesetz ist mit Vorwort, Begründung und Anhang insgesamt 73 Seiten lang (bis vor ein paar Wochen waren es noch 105). Sein politischer Kern besteht allerdings aus nur zwei Grundgedanken; beide finden sich schon auf den ersten Seiten, in der für Gesetzentwürfe üblichen Einleitung. Der eine eröffnet – nach der obligatorischen Problem-Beschreibung – den Abschnitt mit der Überschrift „Lösung“. Er lautet:

„Um die Wahrnehmung des Verfassungsauftrages unter veränderten Bedingungen auch in Zukunft sicherzustellen, erscheint es notwendig, für die Kulturförderung durch Gesetz eine verbindliche und verlässliche Grundlage zu schaffen.“

Hier scheint die oben erwähnte kommunale Schuldenkrise durch. Der zweite findet sich bei den Kosten der geplanten Neuregelung:

„Dieses Gesetz begründet keine subjektiven Rechte Einzelner, insbesondere keine Ansprüche auf Landesförderung. Es ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt.“

Diese Aussagen kann man exemplarisch verstehen: Als kulturpolitische Leitgedanken der beiden Frauen im Kabinett, die für das KFG maßgeblich sind. Und sie lassen sich der Kulturministerin Ute Schäfer einerseits und ihrer Regierungschefin Hannelore Kraft auf der anderen Seite auch problemlos zuordnen.

Das letzte Rudiment der großen Ambition vom kommunalen Kultursockel für schuldengeplagte Städte ist der §30, mit dem schlichten Titel Fördervereinbarungen. In der 50 -seitigen Begründung zum Gesetz werden dazu drei Varianten von Verabredungen aufgeführt, die das Land künftig mit solchen Einrichtungen in Städten und Gemeinden treffen kann, deren Bestand durch die Finanznot ihrer Träger-Kommune bedroht ist. Sie liegen formal irgendwo zwischen dem sonst üblichen Verwaltungsakt eines Zuwendungsbescheides und einem regulären öffentlich-rechtlichen Vertrag, böten also übergangsweise größere Finanzierungssicherheit, allerdings ohne einklagbar zu sein. Das könnte hier und da die allerärgste Not lindern und eventuelle Schließungen verhindern. Kritisiert wird aber auch aus den Reihen der Regierungsfraktionen im Landtag, dass diese Möglichkeit nur kommunalen Einrichtungen offen stehen soll. Freie Träger, deren Bedeutung für die Kultur im Land an anderer Stelle im Gesetz geradezu demonstrativ betont wird, sind ausdrücklich nicht erwähnt. So oder so: Über Nothilfe im Einzelfall geht das alles nicht hinaus.

Es gibt noch mehr zu bemängeln, im Kleinen wie im Großen, und nicht alle Kritik ist geschmäcklerisch. Trotz der Defizite äußern sich viele Vertreter der Kulturszene in öffentlichen Diskussionen wie informellen Gesprächen ziemlich wohlwollend über das Gesetz. Viele Hoffnungen, nicht nur der Freien Szene, ruhen auf der Vereinfachung formaler Abläufe bei Antrag und Nachweis von Mitteln, auf mehr Flexibilität bei Mitteleinsatz und Abrechnung, also auf insgesamt mehr Zeit für Kultur durch weniger Aufwand für Bürokratie. Das muss sich zwar erst noch in der Praxis erweisen, wäre aber in der Tat ein großer und lang ersehnter Fortschritt.

Ein echter Zugewinn könnte auch das Instrument werden, das vor allem Kulturministerin Ute Schäfer nicht müde wird zu preisen: Der Kulturförderplan. Er soll für jeweils eine Legislaturperiode, also die vollen fünf Jahre nach einer Wahl, Ziele und Schwerpunkte der Förderung durch das Land festlegen. Empfänger, aber auch Kulturverwaltungen im Land würden Planungssicherheit gewinnen, und zwar über das jeweils laufende Haushaltsjahr hinaus. Das bedeutet de facto zwar nicht viel mehr als die Rückkehr zum früheren Zustand, wo Verpflichtungsermächtigungen die Kontinuität der Förderung auch im Etat wasserdicht machten. Aber: Immerhin das.

Doch auch hier lohnt ein zweiter Blick. Landtagswahlen fanden in NRW zuletzt immer im Mai statt. Bis eine neue Regierung gebildet war, begann die Sommerpause, ein Haushalt mit ihrer Handschrift wurde meist erst im folgenden Frühjahr vorgelegt. Einen neuen Kulturförderplan wird es nach einer Wahl sogar ziemlich sicher nicht vor dem Sommer des Folgejahres geben. In der Begründung zum Gesetzentwurf findet man dafür eine pragmatische Lösung. Der Plan soll trotzdem für fünf Jahre gelten – so wäre die „Übergangszeit“ nach einer Wahl mit abgedeckt. Was allerdings bedeutet, dass jede neue Regierung noch mindestens für ein Jahr den Plan ihrer Vorgänger ausführen würde – oder müsste?

Der Kulturförderplan hat eine zweite Ebene – in der zeitlichen Systematik

Ihre wahre Kraft könnte die Regelung schon sehr bald entwickeln: Spätestens 2016 müssen die Bundesländer auf die Schuldenbremse treten, die dann ab 2020 laut Verfassung eingehalten werden muss: Keine Kredite mehr, nirgends. Dazwischen, voraussichtlich im Mai 2017, findet in NRW die nächste reguläre Landtagswahl statt. Das zugehörige Szenario: Beschließt das Parlament noch in diesem Jahr das Kulturfördergesetz, könnte 2015 der erste Kulturförderplan stehen. Er würde – auch laut Mittelfristiger Finanzplanung – den aktuellen Etat mindestens fortschreiben und wäre dann über die Landtagswahl 2017 hinaus gültig, also bis 2018. Der nächste Kulturförderplan würde dann erst zusammen mit dem Haushalt für 2019 entwickelt. Bis dahin werden viele Ressorts schon so manche Million wg. Schuldenbremse eingespart haben (müssen). Die Kultur laut Plan nicht. Es gäbe dort also Nachholbedarf – aber will gerade eine neue Regierung sich den öffentlichen Aufschrei leisten, den eine drastische Kürzung in einem recht kleinen Kulturetat schon zu Beginn einer Legislatur auslösen würde? Wohl kaum. Auf diesem Wege könnten die aktuell 180 Millionen Euro möglicherweise auch über die Schuldenbremse hinweg, irgendwie …

Mittelsicherung durch öffentliche Aufmerksamkeit

Ute Schäfer hat vermutlich aus ihrem Debakel 2013 Lehren gezogen. Nach den gewonnen Neuwahlen war die Ministerin von ihrer Regierungschefin mehr oder minder offen genötigt worden, den Kulturetat zu kürzen. Und zwar um exakt jene 12 Millionen Euro, um die er in den beiden Vorjahren – auch mit Blick auf das bereits anvisierte Kulturfördergesetz – gerade erst erhöht worden war. Danach hat Schäfer ihre Strategie verändert und betreibt nun Mittelsicherung durch maximale Aufmerksamkeit.

Das konnte man schon bei einem anderen Prestigeprojekt ihres Hauses erleben, dem „Theaterpakt“. Den unterschrieben die Ministerin und der Städtetag vor einem Jahr mit einem Riesen-Tamtam. Von einem „Meilenstein“ bei der Rettung der nordrhein-westfälischen Theaterlandschaft war die Rede; gefühlt standen wir ganz kurz vor der Rettung der abendländischen Kultur insgesamt. Tatsächlich enthielt die Vereinbarung aber keine einzige Neuerung und auch nicht einen Cent mehr als jene viereinhalb Millionen Euro, die das Land zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren zusätzlich an die Stadttheater überwiesen hatte. Doch die öffentlichkeitswirksame Inszenierung des Nicht-Fortschritts nach immerhin zweijährigen Verhandlungen im Oktober 2013 verfehlte ihre Wirkung nicht: In jenem Herbst, in dem die Ministerpräsidentin auf der Suche nach neuen Streichkandidaten gerade wieder mit dem Rotstift durch den Landesetat geisterte, blieb die Kultur verschont.

Das könnte mit dem KFG jetzt wieder so sein. An der Kulturförderung des Landes wird das Gesetz nicht viel ändern – finanziell sowieso nicht. Doch das ganze Drumherum und der öffentlich demonstrierte Wille zur Bestandssicherung haben der Kulturpolitik dieser Landesregierung so viel mediale Aufmerksamkeit beschert, dass ein Zurückfahren der Mittel zumindest vorerst kaum öffentlich zu erklären wäre. Dann hätte das Gesetz etwas von einem Trojanischen Pferd – und die Kulturmninisterin ihre wahre Streitmacht in den Tiefen des langen Textes ziemlich gut versteckt. Anders als im antiken Stadtstaat stehen ihre Gegner in NRW allerdings vor allem in den eigenen Reihen.

(Dieser Text ist in leicht veränderter Form bereits in den Kulturpolitischen Mitteilungen 146 erschienen, dem aktuellen Quartalsheft der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.)

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