„Wert und Wertigkeit – Kunst im öffentlichen Besitz“ WDR 3 Forum 17. Mai 19.05 Uhr

Am Mittwoch diskutierte ich für die WDR 3-Sendung „Forum“ am kommenden Sonntag in der Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln vor dem Hintergrund der Debatten um die Warhol-Verkäufe, die Portigon-Sammlung und den Runden Tisch der NRW-Landesregierung dazu über „Kunst im öffentlichen Besitz“ mit

20150513_180630_resizedPodium (v.l.n.r): Oliver Keymis, Thomas Sternberg, Barbara Welzel, Henrik Hanstein, Marcel Odenbach, Peter Grabowski                                                                                                                      (c) Marc Grandmontagne

In der Gesprächssituation bin ich selbst immer zu sehr auf die Moderation fokussiert, um sauber zu protokollieren, aber es gibt ja gewissenhafte Zuhörer: Der Generalsekretär des Landesmusikrates NRW, Robert von Zahn, hat ein paar Kernaussagen der Debatte notiert. Die darf ich hier mit seiner freundlichen Genehmigung wiedergeben.

Oliver Keymis: „Ich bin durchaus der Meinung, dass man Kunst handeln kann. Ich finde es dann falsch, wenn vorher öffentliche Mittel geflossen sind.“
Thomas Sternberg: „Es wird ein Tabu verletzt. Ist es einmal verletzt, gibt es so leicht kein Halten mehr. Museen sollen Werke unabhängig von ihrem Werk an die nächsten Generationen weitergeben.“
Marcel Odenbach: „Für mich als bildender Künstler war es eine Art von Verrat.“
Henrik Hanstein: „In New York fallen keine Mehrwertsteuern und keine Urhebergebühren an, das war unter der Oberaufsicht des Finanzministers WAlter-Borjans, der hier in Deutschland die Mehrwertsteuer-Begünstigung verhinderte, perfide. Ich hatte auch erwartet, dass man zumindest den Museen in NRW eine Chance des Erwerbs gibt.“
Barbara Welzel: „Es ist ein großer Unterschied, ob Warhol damals verkaufte oder ob die öffentliche Hand später weiterverkaufte. Die Sanierung des Haushalts ist angesichts des Unterschieds der finanziellen Dimensionen lediglich ein populistisches Argument.“
Keymis: „Es geht nicht um Verrat oder Nicht-Verrat. Es war eine Firma, dem Staat nachgeordnet, die von der Pleite bedroht war. Es ist aber kein Freibrief für die ehemalige WestLB. Bialas, Keymis, Sternberg und Schmitz sagten deshalb im Landtag dem Finanzminister, er könne jetzt nicht die öffentliche Kunst zur Haushaltssanierung verkaufen. Aus dem Überschuss des Warhol Verkaufs wollen wir jetzt Mittel zur Rettung der Portigon-Kunst.“
Sternberg: „Wenn der Staat Glücksspiel betreiben lässt und nicht einmal daran verdient, dann soll er es einfach lassen und nicht auch noch Kunst verkaufen.“
Welzel: „Man hätte die Bilder zuerst den Museen in NRW anbieten müssen.“
Odenbach: „Die internationale öffentliche Wirkung war für NRW verheerend.“

Das ganze Gespräch kann man am Sonntagabend, 17. Mai, ab 19.05 Uhr auf WDR 3 hören. Es steht anschließend natürlich auch als Podcast zum Dauernachhören und Auswendiglernen bereit. Ich danke allen Diskutanten für die lebhafte Debatte, dem Kulturrat NRW und der Kulturpolitischen Gesellschaft sowie Prof. Karl Karst und Sylvia Schmeck für Organisation, Vertrauen und konstruktive Begleitung.

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Zurück auffem Hof

der kulturpolitische reporter ist aus dem Urlaub zurück, natürlich: Tag der Arbeit! Zu diesem symbolischen Datum – die hoch geschätzten und von mir zigfach mit Album- und Ticketkäufen bezahlten Herren Wader, Wecker, Mey mögen es mir bitte nicht übel nehmen – hier erst mal noch ganz entspannt dieser beste aller musikalisch-programmatischen Einstiege in die kommenden vier Wochen. Anhören, aus dem Fenster schauen, mitsingen!

Mein eigenes Mai-Programm: Montag geht’s zur Jahrestagung des Deutschen Museumsbundes in Essen auf Zollverein, danach zur re:publica in Berlin und zum Wochenende zur Stipendiatinnenförderung des Cusanuswerks in Schwerte.

Am 12. Mai trifft sich der Kultur- und Medienausschuss im NRW-Landtag zur nächsten Sitzung (danke für die Grüße aus der letzten in den Urlaub), am 13. darf ich dann in Köln eine Runde von NRW-Kulturrat und Kulturpolitischer Gesellschaft zu Kunstbesitz in öffentlicher Hand moderieren (Stichwort „Portigon“); WDR 3 wird die Debatte voraussichtlich am 17. Mai in der Reihe „Forum“ ausstrahlen. An jenem Sonntag eröffnet auch das aufwändig renovierte Clemens-Sels-Museum in Neuss wieder seine Pforten. Ich weiß noch nicht, ob ich’s hin schaffe, wünsche der enorm rührigen wie sympathischen Direktorin Uta Husmeier-Schirlitz und ihrem Team aber den verdienten Erfolg bei Kritik und Publikum.

Der 21. Mai ist der „Welttag der kulturellen Vielfalt“, den der Deutsche Kulturrat dieses Mal für einen Anti-TTIP-Aktionstag nutzen will. Anschließend soll es dann auch endlich mit dem Kulturfördergesetz NRW weiter gehen, um das es nach seiner Verabschiedung im Dezember schlagartig still geworden war. Fünf Regionalkonferenzen beschäftigen sich nun in Mai und Juni mit dem Regelwerk – spannend ist vor allem, ob es den im Gesetz vorgesehenen Kulturförderplan in dieser Legislaturperiode eigentlich noch geben wird. Seine Erstausgabe sollte nämlich parallel zum Gesetzgebungsprozess entstehen, aber bisher … Schweigen im Walde.

Ich selbst darf dann am 29. Mai in Essen eine Fachtagung des Landesmusikrates NRW und mehrerer Partner zur musikalischen Bildung in Schulen moderieren. Das wird eine … Herausforderung – auf die ich mich sehr freue. Aber gerade deswegen jetzt erst noch mal:

„Lasst uns noch schnell was singen,
gleich kommt die Polizei,
im herrlichen Monat Mai“

 

P.S.: Natürlich wird am 9. Mai auch die Biennale in Venedig eröffnet, zu der ich’s – wie bisher leider immer – erst im Herbst schaffen werde. Für Nordrhein-Westfälinnen und -Westfalen gibt es dieses Jahr gleich mehrfach Grund, dort hin zu fahren: Der Deutsche Pavillon wird von Florian Ebner kuratiert, der die Fotografische Sammlung im Essener Folkwang Museum leitet. Und einer der fünf von ihm dazu ausgewählten Künstler ist der wirklich höchstbegabte Wuppertaler Fotograf Tobias Zielony. Seine – wie auch die anderen Arbeiten von Hito Steyerl, Olaf Nicolai und dem Duo Metwaly/Rizk – sind: Großer Sport!

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Diese Kunst ist (k)eine Bank

Am Dienstag hat der Kulturausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag sechs Expertinnen und Experten zum Umgang mit Kunst in Landesbesitz angehört. Das Fazit ihrer Einlassungen lautet – sehr – kurz gefasst: Kunstverkauf geht gar nicht (minus ein Minderheitenvotum), aber die für die Portigon jetzt angestrebte Stiftungslösung ist im konkreten Fall ausnahmsweise ok (unisono).

Für Laien ist der Portigon-Fall quasi nicht zu durchschauen. Ich will das trotzdem mal grob – wirklich GROB, zum grundsätzlichen Verständnis – skizzieren, damit nicht alle immer ins Blaue hinein immer schon meinen müssen, ohne überhaupt etwas zu wissen. Die Geschichte geht so:
Eine Landesbank – die damals noch existierende WestLB – verspekuliert sich mit riskanten Finanzprodukten. Der Staat rettet sie mit Steuermitteln, um Schlimmeres zu verhindern. Die EU-Kommission verbietet das, weil es eine „unerlaubte Beihilfe“ für ein Unternehmen bedeutet. Die Bank wird in der Folge aufgesplittet in

  • erstens eine Art „Bad Bank“ mit lauter wertlosen Einlagen (die Erste Abwicklungs-Anstalt EAA) und aktuell knapp 100 Milliarden Euro Schulden,
  • einen Dienstleister für diese Bad Bank während des Abwicklungszeitraums (die Portigon AG) mit noch mal 25 Milliarden Euro Schulden und
  • ein künftig nur noch für staatliche Förderzwecke tätiges Kreditinstitut (die NRW.Bank)

Nach einigem Hin und Her über eventuell doch mögliche künftige Geschäftsmodelle für die Portigon AG untersagt die EU-Kommission im Dezember 2011 endgültig alle Geschäftstätigkeiten (außerhalb der Dienstleistungen für die EAA) und verfügt den Verkauf der Finanzdienstleistungstochter Portigon Financial Services bis spätestens 2016. Die Portigon AG selbst darf hingegen so lange existieren wie die „Bad Bank“ EAA, die spätestens 2027 abgewickelt sein soll.

Die Millionen schwere Kunstsammlung gehört aktuell der Portigon AG

Die Portigon AG hat in diesem Konstrukt die Rechtsnachfolge der WestLB angetreten, weshalb ihr nun auch die Kunstsammlung der früheren Landesbank gehört. Es handelt sich dabei nach den mir wie anderen Kolleginnen und Kollegen bislang bekannten, aber weiterhin nicht-öffentlichen Aufstellungen (Portigon sagt: „Geschäftsgeheimnis“) um ein Konvolut von 384 Gemälden und Skulpturen. Darunter sind weltberühmte Werke wie August Mackes „Gartenbild“ von 1911, das man ganz aktuell in der – übrigens wirklich großartigen – Schau „August Macke und Franz Marc – eine Künstlerfreundschaft“ im Kunstbau des Münchner Lenbachhauses anschauen kann. Weitere bekannte Arbeiten und Namen auf der Liste sind Chillidas Installation „Dialogo – Tolerancia“ im Rathaus-Innenhof von Münster, die ebenfalls dort im frisch wieder eröffneten LWL-Museum hängenden beiden Bildtafeln von Giovanni di Paolo aus dem Jahr 1450, außerdem Gabriele Münter und Max Ernst, Henry Moore und Paul Signac, Botero, Droese, Heckel, Graubner, Klapheck undundund.

Zu guter Letzt gehören auch drei wertvollste und weltberühmte Musikinstrumente dazu. Eines davon ist die seit 13 Jahren an den deutschen Star-Geiger Frank-Peter Zimmermann verliehene Stradivari-Violine „Lady Inchiquin“. Geschätzter Marktwert: Deutlich über fünf Millionen Euro. Gefühlter ideeller Wert für Zimmermann: „Liebe meines Lebens“. Am vergangenen Wochenende nun lief der Sponsoringvertrag mit Zimmermann aus, er ließ die Geige unter großer öffentlicher Anteilnahme an Portigon zurückgeben. Nach ewig langen Verhandlungen hatte man sich nicht einigen können, unter welchen Bedingungen er sie weiter leihweise behält, kauft oder sonst irgendwie zumindest nutzen kann. Allerdings muss man auch hier aufpassen, dass die berechtigten Tränen der Rührung nicht den Blick auf die Komplexität der Angelegenheit verschleiern: Ein Unternehmen, dem Geschäftstätigkeit untersagt ist, darf natürlich auch kein Sponsoring mehr betreiben. Denn das muss ja per definition einem geschäftlichen Zweck dienen …

Alle sind doof und das Abendland geht auch unter

Kein Wunder, dass allein angesichts dieser künstlerischen Wucht die Wogen in der Debatte hoch schlagen. Und wie stets, wenn Emotionen im Spiel sind, stehen bei der Urteilsbildung nüchterne Fakten schnell im Weg – die gefühlten Wahrheiten bestimmen dann den Diskurs. Dazu gehören unter anderem: Portigon doof, die Politik sowieso, der Finanzminister ein kunstfeindlicher Technokrat, die Kulturministerin eine schwache Figur. Weiter: Das ist doch alles mit Steuergeldern gekauft, das gehört uns doch schon, ergo ist es Betrug am Steuerzahler (vulgo: Bürger), natürlich und sowieso Verrat an der Kunst und … der letzte Schritt ist dann nicht mehr weit: Das Abendland geht unter!

Leider, leider ist das aber alles eben nicht so einfach, auch wenn kamerataugliche Großintellektuelle wie Bazon Brock gestern im Kulturausschuss des Landtages kurzerhand die „Kapitulation der Vernunft vor der Dummheit“ konstatieren. Damit Interessierte zumindest mal eine Ahnung davon bekommen, WIE kompliziert die Dinge tatsächlich liegen, hier zur Einsicht ein einziges Dokument der Aufklärung wie Verwirrung: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den geplanten Verkauf von Kunstgegenständen im Eigentum der Portigon AG„. Es handelt sich dabei um eine heute veröffentlichte Vorlage des Finanzministeriums für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages – wer lesen kann, der möge lesen; dauert nicht mal fünf Minuten, auf Seite 3 geht’s inhaltlich los.

Es wurden viele Fehler gemacht – jetzt muss man lösen

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es gibt Verantwortliche für Finanzkrise und Bankenpleite, und nicht nur Übelwollende werden diese wohl „Schuldige“ nennen. Sie sind mit den jetzt – politisch – handelnden Personen allerdings nicht identisch (was nicht heißt, dass die nun fehlerfrei wären). Es ist außerdem mindestens fragwürdig, dass eine landeseigene Bank im Laufe von Jahrzehnten Hunderte (tatsächlich sogar Tausende, aber das ist wieder eine andere Geschichte) von Kunstwerken kauft und der ehedem verantwortliche Vorstandsvorsitzende als Motiv nennt: „Ich kaufte, was mir gefiel“ (Ludwig Poullain, in mehreren Interviews kurz vor seinem Tod Anfang Februar).

Außerdem würde man natürlich wirklich sehr gern mal wissen, warum

  1. die damalige CDU-FDP-Landesregierung die Initiative ihrer Kulturpolitiker Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff und Thomas Sternberg für eine Stiftungslösung in Sachen (damals noch) WestLB nach dem umstrittenen Beckmann-Verkauf 2006 eigentlich im Sande verlaufen ließ. Und auch warum
  2. eine dem Vernehmen nach über Jahre existierende Arbeitsgruppe innerhalb der aktuellen rot-grünen Regierung es nicht für nötig befand oder geschafft hat, diese Lösung zu finden. Eine Lösung, die vor dem Hintergrund des erfolgten Verkaufs der beiden Warhols aus dem Westspiel-Besitz im vergangenen November und den ebenso konkreten Verkaufsplänen der Portigon-Geschäftsführung für die frühere WestLB-Sammlung nun aber sehr plötzlich ziemlich konkret wird.

Sie wird vor allem vorangetrieben von den Kulturpolitikern Andreas Bialas (SPD) und Oliver Keymis (GRÜNE), mit tätiger Unterstützung der Kulturministerin Ute Schäfer (SPD) im Hintergrund und nicht zuletzt des kulturpolitischen Sprechers der CDU im Parlament, Thomas Sternberg – auch wenn der als höchstrangiger Fachmann der Opposition die Regierung natürlich offiziell die ganze Zeit beschimpfen muss. Der Plan lautet, ebenfalls ganz grob skizziert:
Der Versicherungswert der Sammlung in Höhe von 28 Millionen Euro wird als Marktwert verstanden (zu dem die abzuwickelnde Portigon AG verkaufen MUSS, wie das Finanzministerium in seiner Vorlage sehr schlüssig argumentiert). Die Portigon stiftet die Kunst der Kunstsammlung NRW „zu“ (so nennt sich das stiftungsrechtlich), das Land überweist im Gegenzug die 28 Millionen direkt oder übernimmt dafür eine Bürgschaft. So entstünde der AG kein bilanzieller Verlust, für den das Management dann unternehmensrechtlich persönlich in Haftung genommen werden könnte (was Sie und ich an deren Stelle auch nicht wollen würden).

Der Kniff „Kulturgutschutz“ macht die Sammlung vielleicht bezahlbar

Zu allerletzt: Die zwölf wichtigsten Werke der Portigon-Sammlung werden zurzeit nach einer Verfügung der Kulturministerin Ute Schäfer von Sachverständigen darauf geprüft, ob sie als „national wertvolles Kulturgut“ einzustufen sind. Wenn ja, dürfen sie anschließend nicht mehr aus Deutschland ausgeführt werden. Für weitere 60 der insgesamt 384 Werke muss die Einleitung dieses Verfahrens noch intensiver vorgeprüft werden (auch kompliziert, im Übrigen). Der Clou daran ist nun: Was nicht ausgeführt werden darf, kann auch nicht auf dem – überhitzten – internationalen Kunstmarkt verkauft/versteigert werden. Das senkt die zu erzielenden Preise deutlich. Weil aber der Versicherungswert von 28 Millionen lange vor dieser Unterschutzstellung ermittelt wurde, ist der tatsächliche Marktwert der Sammlung heute vielleicht sogar viel geringer – und es braucht gar keine mehrstellige Millionensumme für die Auslösung der Sammlung.

Aber selbst wenn: 28 Millionen … das entspricht ganz zufällig ziemlich genau dem, was nach Abzug aller Kosten und Rückführungen an den Casinobetreiber Westspiel GmbH (80,6 Mio) als Rest aus dem Verkauf der beiden Warhols vergangenen November in der Landeskasse verbleiben wird. Eine einmalige Einnahme – wie gemacht für eine einmalige Ausgabe: Die Sicherung der Sammlung Portigon!

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